Harzletter, der Fünfzehnte.
Morgen ist Silvester und aus diesem Anlass verbreitet die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Quedlinburg (pressestelle@quedlinburg.de) eine amtliche Mitteilung:
„Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung der Welterbestadt Quedlinburg auf den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. So dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie II, sog. Silvesterfeuerwerk (Raketen, Böller, Fontänen usw.) – wie jedes Jahr, nur am 31. Dezember und 1. Januar und ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufbewahrt und verwendet werden. …
Wichtig ist, dass es aufgrund des aktuell geltenden Sprengstoffgesetzes und der hierauf erlassenen Verordnungen verboten ist, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk) in unmittelbarer Nähe (Mindestabstand 100 Meter) von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z. B. Fachwerkbebauung) abzubrennen. Das bedeutet, dass nahezu in der gesamten Quedlinburger Innenstadt keine Silvesterfeuerwerkskörper (Raketen, Knaller, Fontänen, Sonnen u. ä.) verwendet werden dürfen. …
Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können Geldbuße (Anmerkung: mit einer Geldbuße?) geahndet werden. Die Einhaltung des Abbrennverbotes wird mithin durch Kontrollen von Polizei und Ordnungsbehörde überwacht.“
Da spricht eine deutsche Behörde in sehr behördlicher Sprache.
Um es knapp zu sagen: Böllern ist nicht – und wer sich nicht daran hält, bekommt schnell Ärger mit der Polizei.
Der Grund für diese sehr verständliche Anordnung:
In der Silvesternacht 2004 brannte ein leerstehendes Gebäude am Kornmarkt 3 ab (siehe das Foto oben: vor dem Brand war das ein mehrstöckiges Gebäude mit einem imposanten Walmdach), die Löscharbeiten beschädigten außerdem das daneben liegende Palais Salfeldt, das gerade für mehrere Millionen Euro saniert worden war. Die Ursache: vermutlich eine Silvesterrakete, Brandstiftung wurde nicht ausgeschlossen, der genaue Verlauf der Nacht blieb unklar.
Seitdem ist Schluss mit Böllern. Nicht nur in Quedlinburg, sondern auch in weiteren Harz-Städten, wie Goslar und Osterode. Außerdem ist der gesamte Nationalpark tabu – die Tierwelt soll nicht unnötig gestört werden.
Guten Rutsch!